Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist „Vertreter des ganzen Volkes“ und „nur seinem Gewissen unterworfen“ (vgl. GG Art. 38). Wenn sich 14 Abgeordnete der FDP an diesen Auftrag halten wollen, und einen entsprechenden Antrag für den Bundesparteitag formulieren, werden sie von „Parteifreunden“ in die rechte Ecke hinübersuggeriert.
Zunächst einmal die Fakten: